Verbot von Laserpointern
Am 27. Februar hat der Bundesrat die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (V-NISSG) unterschrieben. Damit wird ab 1. Juni 2019 jegliche Anwendung von handgeführten Laserpointern im Freien verboten sein. Dieses Verbot trifft die Sternwarten, die bei ihren öffentlichen Führungen jeweils den Nachthimmel mittels Laserpointern erklären, sehr zentral.
Die Schweizerische Astronomische Gesellschaft hatte diesbezüglich ihre Sektionen bereits informiert und ist dabei, Ersatzlösungen zu finden. In England, wo letztes Jahr auch eine neue Laser-Gesetzgebung verabschiedet wurde, werden intensive und stark fokussierte LED Flashlights versuchsweise für diesen Zweck eingesetzt. Im Internet werden viele Modelle solcher Geräte angeboten, aber wie bisher bei den Laserpointern entsprechen die tatsächlichen Leistungen dieser Geräte meist nicht den angepriesenen Spezifikationen. Wir werden nach einer Evaluationsphase diesbezüglich Empfehlungen für geprüfte und für den Einsatz in der Amateurastronomie geeignete LED Flashlights herausgeben.
Neben der oben erwähnten Einschränkung für Sternwarten werden übrigens auch schwächere Laserpointer, wie sie üblicherweise bei Präsentationen in Räumen eingesetzt werden und oft der Klasse 2 angehören, verboten sein.
Weitere Informationen zu dieser Gesetzesänderung sowie ein Faktenblatt sind auf der offiziellen Webseite des BAG’s unter der folgenden Adresse zu finden: